Gefährdungsbeurteilungen für Verdunstungskühlanlagen
Ihr Sachverständigenbüro für Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) in Trinkwasseranlagen, Beratung rund um das Thema Haustechnik und Hygiene-Gefährdungsbeurteilungen in Verdunstungskühlanlagen.
Gefährdungsbeurteilungen für Verdunstungskühlanlagen nach 42. BImSchV und VDI 2047-2
Anforderungen für Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme
Mit Inkrafttreten der 42. BImSchV ist eine Inspektion der Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen erforderlich. Hier werden die Anlagentechnik und Betriebsweise auf die Einhaltung des Standes der Technik geprüft. Hierbei wird eine Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation der Verdunstungskühlanlage und Organisation der Betreiberverantwortung sowie das Gefahrenpotential gegenüber Dritten ermittelt.
Rechtlicher Rahmen
Laut §3 „Allgemeine Anforderungen“ der 42. BImSchV.
Hat der Betreiber sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person erstellt wird; diese umfasst die Schritte Risikoanalyse (…) und der Risikobewertung.
Der Betreiber hat (…) die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Laut § 9.2 „Hygiene-Gefährdungsbeurteilung“ der VDI 2047-2 beinhaltet die Dokumentation z.B. in Form eines Betriebshandbuchs, mindestens folgende Angaben:
- Anlageschema
- technische Daten
- Eingesetzte Werkstoffe
- Behandlungsprogramme
- Betriebsweise
- Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle
- Wasserbeschaffenheit
- Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Exposition
Um einen Einblick in unsere Gefährdungsbeurteilung zu erhalten, können Sie sich hier einen Auszug aus unserer Muster-Expertise ansehen.
Hewatech GmbH
Objektiv
Hewatech-Sachverständige führen umfassend dokumentierte Begehungen von technischen Anlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer Anlagen.
Unabhängig
Hewatech führt weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in technischen Anlagen durch und ist hinsichtlich der Beurteilung dieser Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.
Sachorientiert
Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der Hewatech-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Wasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.
Warum wurde die 42. BImSchV zum Thema Rückkühlwerke und Legionellen erstellt?
Bei allen Technologien, bei denen Wasser in einen Luftstrom geleitet wird, entstehen Aerosole*, beispielsweise bei Rückkühlwerke, Verdunstungsanlagen oder Nassabscheidern. Der Einsatz von Tropfenabscheider vermeidet die Aerosol-Dispersion in die Umgebung aber stoppt sie nicht. Über diese Aerosole (Kühlturmschwaden) können Mikroorganismen in die Umgebung gelangen.
Aufgrund „idealer“ Vermehrungsbedingungen (Feuchtigkeit, Nährstoffe und Temperatur) stellen die Wasserkreise und die Oberflächen von Rückkühlanlagen günstigen Biotope für Mikroorganismen dar. Besonders kritisch sind hier die Legionellen. Diese sind lungengängig und können pathogen wirken.
In Deutschland wird mit 15.000 bis 30.000 ambulant erworbenen Legionellen-Pneumonien pro Jahr gerechnet, die zum Teil durch Verdunstungskühlanlagen entstanden sein können.
Beispiele sind die Legionellen Ausbrüche in Ulm in 2010 (6 Tote, 53 Erkrankte) und in Warstein in 2013 (5 Tote, 65 Erkrankte). Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers von Rückkühlanlagen ist daher entscheidend für den sicheren Betrieb derartiger Anlagen.
*Aerosol: Gemisch (Dispersion) aus festen oder flüssigen Schwebteilchen und einem Gas. (nach VDI 2047 Blatt 2 §3)
Welche Anlagen müssen kontrolliert werden?
„Diese Verordnung [42. BImSchV] gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann:
- Verdunstungskühlanlagen
- Kühltürme
- Nassabscheider“
(nach 42. BImSchV §1)
Diese Richtlinie gilt auch für Hybridkühltürme über 200 MW, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Emissionsverhalten dem einer Anlage nach VDI 2047 Blatt 3 entspricht. Sie gilt auch fernen für saugende Ventilatorkühlsysteme über 200 MW Kühlleitung.“(nach VDI 2047 Blatt 2 §1)
Welche Pflichten kommen auf den Betreiber nach dem 42. BImSchV zu?
- Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betreib (nach 42. BImSchV §3)
„Anlagen (…) sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass während des Betriebs (…) eine Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole in die Umgebung weitgehend vermieden wird.“
- Betriebstagebuch (nach 42. BImSchV §12 – nach VDI 2047 – 2 §9.2)
„Der Betreiber einer Anlage hat zur Überprüfung (…) ein Betriebstagebuch zu führen.“
„Die Dokumentation z.B. in Form eines Betriebshandbuchs, beinhaltet mindestens folgende Angaben:
- Anlageschema
- technische Daten
- Eingesetzte Werkstoffe
- Behandlungsprogramme
- Betriebsweise
- Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle
- Wasserbeschaffenheit
- Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Exposition“
- Gefährdungsbeurteilung (nach 42. BImSchV §3)
„Der Betreiber hat sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person** erstellt wird; diese umfasst die Schritte Risikoanalyse (…) und der Risikobeurteilung.
Der Betreiber hat (…) die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Betriebstagebuch zu dokumentieren.“
**„Person, die an der Schulung entsprechend der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, Ausgabe Januar 2015, oder der Richtlinie VDI 6022 Blatt 4, Ausgabe August 2012, oder vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs teilgenommen hat.“
- Ermittlung des Referenzwertes einer Verdunstungskühlanalgen oder eines Nassabscheidern (nach 42. BImSchV §4)
„Nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme (…) ist der Referenzwert des Nutzwassers aus mindestens 6 aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen auf dem Parameter allgemein Koloniezahl zu bestimmen.
Regelmäßige mikrobiologischen Laboruntersuchungen finden Sie hier.
Wann müssen die regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen nach dem 42. BImSchV durchgeführt werden?
- Beprobungsintervalle für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern (nach 42. BImSchV §4)
Der Betreiber hat
- zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit (…) zweiwöchentlich betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen.
- Zur Überprüfung (…) mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemein Koloniezahl durchzuführen zu lassen.
Der Betreiber hat regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter Legionellen durchzuführen zu lassen.“
- Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser (nach Anlage 1 der 42. BImSchV)
Art der Anlage | Prüfwert 1 | Prüfwerte 2 | Maßnahmenwert |
Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. /100 ml] | |||
Verdunstungskühlanlagen | 100 | 1.000 | 10.000 |
Nassabscheider | 100 | 1.000 | 10.000 |
Ist Aufgrund einer Laboruntersuchung (…) ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert festzustellen, hat der Betreiber unverzüglich:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen und
- die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zu Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.(nach 42. BImSchV §5)
Bei Anlagen, in denen Biozide eingesetzt werden, sollte die Probenahme zeitlich vor einer Biozidzugabe erfolgen. Bei regelmäßiger Biozidzugabe sollte das Zeitfenster zwischen Dosierung und Probenahme so groß wie möglich gehalten werden. Es ist insbesondere zu vermeiden, eine Probe kurz nach einer erfolgten Bioziddosierung zu entnehmen.
(…) Das Prüflaboratorium muss daher vor der Probenahme durch den Betreiber informiert werden, welche Biozidwirkstoffe in welcher Konzentration eingesetzt werden.
Welche Maßnahmen müssen bei einer Überschreitung der Legionellen Prüfwerte durchgeführt werden?
Welche Maßnahmen müssen bei einer Überschreitung der Koloniezahl Referenzwerte durchgeführt werden?
Gefährdungsanalysen nach VDI 6023
Das Ziel der Gefährdungsanalyse besteht darin, geeignete Maßnahmenempfehlungen zur Bekämpfung von Legionellen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung aufzuzeigen. Dabei sollen Mängel der Trinkwasseranlage sowie Abweichungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik erkannt werden.
RISIKOABSCHÄTZUNG NACH TRINKWASSERVERORDNUNG 2023
Das Ziel der Risikoabschätzung besteht darin, geeignete Maßnahmenempfehlungen zur Bekämpfung von Legionellen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung aufzuzeigen. Dabei sollen Mängel der Trinkwasseranlage sowie Abweichungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik erkannt werden.
ENERGIE - CHECK
Wir finden Energieeinsparpotentiale und helfen Ihnen dabei, den IST-Zustand Ihrer Heizungsanlage/Trinkwasseranlage inkl. Pumpen und Rohre in den sichtbaren Bereich aufzunehmen um Energie-Lecks ausfindig zu machen.
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN NACH 42. BIMSCHV UND VDI 2047-2
Bei der Inspektion der Rückkühlwerke wird die Anlagentechnik und Betriebsweise auf die Einhaltung des Standes der Technik geprüft. Hierbei wird eine Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation der Verdunstungskühlanlage und Organisation der Betreiberverantwortung sowie das Gefahrenpotential gegenüber Dritten ermittelt.
FESTLEGUNG VON PROBENAHMESTELLEN
Bei der systemischen/ orientierenden Untersuchung sind neben den zentralen Probenahmestellen am Trinkwasser- erwärmer idealerweise die Probe- entnahmestellen der peripheren Steigstränge aufzunehmen, so dass jeder Steigstrang erfasst wird und die Gefahrenbereiche identifiziert werden können.
SANIERUNGS - CHECK
Wurde für die betroffene Trinkwasseranlage eine Gefährdungsanalyse erstellt, so sind die dort ermittelten Maßnahmen umzusetzen. Zur Darstellung der bereits erbrachten bautechnischen Sanierungs-maßnahmen erstellt Hewatech eine Dokumentation des Sanierungsfortschritts
SANIERUNGSBEGLEITUNG
Unsere Sachverständige bieten Beratung zu einer Vielzahl von technischen Anlagen. Im Fokus steht hier der hygienische Betrieb im Sinne des Arbeitsschutzes, der Verkehrs-sicherungspflicht, Pflichten der Betreiber, dem Schutz unbeteiligter Dritter, usw.
TECHNISCHE GEBÄUDEERFASSUNG
Eine technische Gebäudeerfassung ist eine Präventivmaßnahme. Sie überprüft, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und zeigt hygienische Risikobereiche auf, die ein potentielles Wachstum von Mikroorganismen begünstigen können.
ERSTELLUNG UND BEGLEITUNG VOM DIGITALEN WARTUNGSBUCH
Immer auf dem Neusten Stand – durch eine regelmäßige Wartung Ihrer Trinkwasseranlage erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten und Halten Ihre Trinkwassersystem auf dem Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Folge ist eine Früherkennung von Anlagenschäden sowie Gefahrenbereiche mit hygienischen Schachstellen im System „Prävention statt Intervention“.
Wünschen Sie Kontakt oder benötigen ein Beratungsgespräch? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Joachim-Friedrich Straße 34 10711 Berlin