Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) für Trinkwasseranlagen nach Trinkwv. 2023
– Bundesweit –
Ihr Sachverständigenbüro für Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) von Trinkwasseranlagen beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von Legionellen.
Legionellenbefall – was nun?
Rechtliches
„Wird in einer Trinkwasserinstallation der (…) festgelegte technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. erreicht, so hat der Betreiber (…) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen“ vom Dezember 2012 (Bundesgesundheitsblatt 2023 S. 188) zu erstellen.“ (§ 51 Absatz 1 Nummer 3 TrinkwV 2023).
„Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen. (…) Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind.“ (Empfehlungen des Umweltbundesamtes)
Unser Leistungspaket
- Sichtung aller vorhandenen Unterlagen
- Ortsbegehung durch qualifiziertes, hygienisch-technisches Personal, zertifiziert gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A
- Umfangreiche Begutachtung und Dokumentation des Trinkwassersystems
- Dokumentation der technischen und hygienischen Mängel. Ermittlung von Maßnahmen zur Minimierung der Legionellenkonzentration sowie Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Erstellung der Risikoabschätzung in digitaler Form – zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt

Objektiv
Unsere Sachverständigen führen umfassend dokumentierte Begehungen von technischen Anlagen durch. Hierdurch erhalten Betreiber und Eigentümer einen neutralen und sachkundigen Blick auf den Zustand ihrer Anlagen.
unabhängig
Wir führen weder Probenahmen noch Sanierungsarbeiten in technischen Anlagen durch und sind hinsichtlich der Beurteilung dieser Anlagen frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.
sachorientiert
Grundlagen jeder Beurteilung sind das Know-How und die Erfahrung der Hewatech-Sachverständigen. Ziel der Arbeit ist eine Expertise, die unsere Kunden effektiv bei der Wiederherstellung der Wasserhygiene in ihren Objekten unterstützt.
bundesweite Abwicklung
Unser Team ist von unseren vier Standorten für Sie in ganz Deutschland unterwegs. Mit uns erhalten Sie einen schnellen Termin zur Vorortbegehung in Ihrer Nähe.
Wann muss eine Risikoabschätzung erstellt werden?
Die Erstellung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für Trinkwasseranlagen ist verpflichtend, sobald der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml erreicht wurde (Anlage 3 Teil II TrinkwV 2023). Die novellierte Trinkwasserverordnung definiert klare Pflichten für Betreiber bei Erreichen dieses Maßnahmenwertes – inklusive Informationspflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt sowie der Nutzer.
Legionellen im Trinkwasser – Was jetzt?
Ein positiver Legionellenbefund stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Gemäß TrinkwV 2023 sind Betreiber verpflichtet, umgehend eine Risikoabschätzung (auch Gefährdungsanalyse) durchzuführen. Unser Sachverständigenbüro unterstützt Sie mit Know-how beim hygienisch und rechtlich sicheren Betrieb Ihrer Trinkwasseranlage – im Einklang mit der VDI 6023 und den geltenden Vorgaben.
Warum wird eine Risikoabschätzung erstellt?
Ziel der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) ist die Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung eines festgestellten Legionellenbefalls in der Trinkwasserinstallation. Dazu werden die technischen und hygienischen Bedingungen vor Ort bewertet. Die Ergebnisse bilden die Grundlage, um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung umzusetzen.
Wer darf eine Risikoabschätzungen durchführen?
Die Vor-Ort-Begehung erfolgt ausschließlich durch geschultes Fachpersonal mit Zertifizierung nach VDI 6023, Kategorie A und einschlägiger Berufserfahrung. Dabei werden Schwachstellen identifiziert, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik dokumentiert und Maßnahmen priorisiert – je nach Dringlichkeit und gesundheitlicher Relevanz.

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Öffnungszeiten
08:00 Uhr – 16:00 Uhr